Mit SICHERHEIT
die richtige
Lösung |

Begehbare
Abdichtung
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Erdberührte
Abdichtung
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Befahrene
Abdichtung
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Sonstige
Abdichtung
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Unter Bauwerksabdichtung
versteht man im wesentlichen die Abdichtung von freibewitterten, feuchtebelasteten,
vorrangig genutzten und/oder erdberührten Bauwerksteilen. Dazu gehören:
- Unmittelbar, spritzwasserbelastete
Fussboden- und Wandflächen in Nassräumen
- Dachterrassen
- Intensivbegrünte
Dachflächen (bis zu einer Wasseranstauhöhe von 100 mm) – mässig
beansprucht
- Durch Brauch- oder
Reinigungswasser stark beanspruchte Fussboden- und Wandflächen
in Nassräumen (Umgänge in Schwimmbädern, öffentlichen
Duschen, gewerblichen Küchen u.a. gewerbliche Nutzungen)
- Abdichtungen auf
Terrassen, Balkonen, Vordächern u.a.
- Begrünte Dachflächen
mit einer Wasseranstauhöhe > 100 mm (hoch beansprucht)
- Bauwerksteile im
erdberührten Bereich, wie z.B. Bodenplatte, aufgehende Wände
im erdberührten Bereich etc.
- Regelmässig
begangene, genutzte Dachflächen und Teile derselben
- Befahrene Abdichtungsflächen,
wie z.B. Parkdecks, Brücken etc.
Zu
beachtende Normen und Regelwerke sind hier die DIN 18195 - Bauwerksabdichtung,
die Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen, Herstellerrichtlinien
u.a.m.
Die DIN 18195 in den Teilen 1-10 unterscheidet mässig und hochbeanspruchte
Abdichtungsflächen, deren Abdichtungsart, deren Abdichtungsstoffe
je nach zu erwartender Belastung sowie Einordnung nach DIN 18195 durchaus
unterschiedlich sein können.
Geregelt werden hier auch die Anforderungen an Detaillösungen, wie
z.B. An- und Abschlussdetails, die Ausbildung von Durchbrüchen u.a.m.
Die alleinige Kenntnis der Norm und deren Inhalt reicht aber - so zeigt
sich an vielen Objekten - für die funktionsgerechte und dauerhafte
Ausbildung solcher Abdichtungsaufgaben nicht aus. Ausserdem werden vielfach
die Belastungen, die sich durch die Nutzung, durch die Lage des Bauteils
entstehen können unterschätzt.
Sicherlich sind auch Ihnen Abdichtungsflächen im erdberührten
(Keller) Bereich, an Balkonen, an befahrenen Flächen bekannt, die
sichtbar ihre Aufgabe z.T. oder gänzlich nicht erfüllen. Die
Ursachen dafür sind vielfältig, reichen von einer nicht ausreichenden
Detaillösung, so z.B. einer mangelnden Anschlusshöhe an Terrassentüren,
dem Unterschätzen des Wasseranfalls, des Wasseranstaus auf Vordachflächen,
einer unterschätzten Bauwerkssetzung, den Spannungen, wie sie z.B.
an An- und Abschlüssen, an Bauwerksfugen durch Gebäudesetzung,
durch das Befahren der Flächen entstehen können, bis hin zum
Fehlen einer Horizontalsperre, z.B. an aufgehenden Wänden und/oder
dem Einsatz eines für den jeweilig vorhandenen Aufgabenbereich nicht
geeigneten Systems.
Mir sind persönlich aber auch Fälle bekannt, in denen fehlende
Schutzmassnahmen z.B. an Tiefgaragenoberflächen,
die z.T. als befahr-, begeh- oder begrünte Oberflächen vollständig
fehlten, durch ein Umgraben der begrünten Fläche die Abdichtung
teilweise oder vollkommen zerstört wurde.
Eine
ganz normale Tiefgarageninnenansicht
Besonders bei solch genutzten Flächen an denen
die Abdichtung nicht einsehbar ist, bedarf es einer genauen Grundlagenforschung,
welcher Art das vorhandene System ist, welche Detaillösung ausgeführt
bzw. nicht ausgeführt wurde - hier sind eine Vielzahl von Fehlern,
angefangen von einer nicht bzw. nicht ausreichenden verschweissten Abdichtungsbahn,
bis hin zu einer mangelhaft einem Wasseranstau und somit zu einer erhöhten
Belastung der Abdichtungsfläche, für die diese ggf. nicht ausgerichtet
ist, führen kann.
Die Schadensbilder sind durchaus vergleichbar und reichen vom vielfach
an den Bauwerksfugen, den Fugen der eingesetzten Betonfertigteile, partiell
abtropfendem Wasser - bis hin zu einer Minderung der Tragfähigkeit
des Bauteils, z.B. durch eine über Jahre fortgeführte Schädigung
der Bewehrung, des Betons, was an einem Objekt unter Berücksichtigung
wirtschaftlicher Faktoren zum Abriss der Rampen eines höherliegenden
Parkdecks geführt hat. Es sind mir aber auch Fälle bekannt,
bei denen es wirtschaftlicher war, eine gesamte Tiefgarage inkl. der Zufahrten
mit Erde zu bedecken, die Innenräume zu verfüllen u.ä.m.
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Schädigungen an
Balkonen/Loggien/Terrassen sind ebenfalls vielfältig. Besonders
bei "älteren" Flächen wurden Abdichtungssysteme mit
Detaillösungen eingesetzt, deren Funktionsfähigkeit zeitlich
begrenzt waren und sind.
Hier reicht nach meiner Erfahrung die Art der Abdichtung von einem wasserabweisenden
Oberflächenbelag aus Fliesen, einer spachtelbaren Dichtungsmasse
- bis hin zur mehrlagigen bituminösen Abdichtung.
Besonders bei grossflächigen, freibewitterten Abdichtungsflächen
mit einem oberseitigen Estrichbelag, ohne eine flächige Unterteilung
mittels Dehnungs-/Arbeitsfugen, treten nach einigen Jahren - bedingt durch
Oberflächenspannungen im Estrich - Risse in demselben auf, welche
zum Einen zu einem Auswaschen der Bindemittel aus dem Estrich und einer
sich daraus resultierenden Versinterung der Abläufe, mit einer Minderung
des Entwässerungsquerschnittes - bis hin zu einer nicht erfolgten
Entwässerung der Flächen, über eine Korrosion bis hin zur
Zerstörung der angrenzenden, für die Abdichtung relevanten Zinkblechkantung
reicht.
Vielfach werden diese Abdichtungsflächen, entgegen der anerkannten
Regeln der Technik, wie der Flachdachrichtlinien sowie der DIN 1986, nur
über einen Ablauf ohne einen Notüberlauf entwässert.
Im Falle einer Funktionseinschränkung, wie
vor beschrieben - siehe Versinterung - bei einem Verstopfen des Rohres
u.ä.m., kann es hier zu einem Rückstau kommen, was an mir bekannten
Objekten zum Eindringen von Wasser über die meist zu gering bemessenen
An- und Abschlüsse, wie z.B. an den Terrassentüren führte.
Die Schäden können Sie sich sicherlich vorstellen.
Schimmel-
und Schwärzepilzbildung unter einer Loggia nach einem Wasseranstau

Ein anderer Fehler, wie er bei einer Untersuchung
der Terrassen an einem terrassenförmig, angeordneten Gebäude
im Süden Deutschlands vorgefunden wurde, ist die Entwässerung
von angrenzenden Dachflächen und/oder die kettenartige Entwässerung
der oberen, auf die darauf folgenden unteren Terrassen, wobei die Entwässerungskapazität
der vorhandenen Abläufe dafür nicht ausreichte, es zu einem
bereits beschriebenen Wasserrückstau mit den bereits beschriebenen
Folgen kam.
Abdichtung im erdberührten Bereich
Da sich das Wohnverhalten in den vergangenen 20 Jahren massgeblich geändert
hat, Räume, die sich unterhalb der an das Bauwerk angrenzenden Geländeoberfläche
befinden nicht mehr als untergeordnete Räume, wie z.B. als untergeordnete
Lagerräume, sondern vielfach als Wohnräume oder als Nutzräume
mit erhöhtem Anspruch an eine gleichbleibende Raumfeuchte ggf. beheizt
genutzt werden, sollte auch die Art, die Dimensionierung des Schutzes
dieser Bauwerksteile dem angepasst werden.
Dass dies nicht immer der Fall war, liegt sicherlich daran, dass einige
anerkannte Regeln der Technik in diesem Bereich, wie der DIN 18195, die
in den Jahren 2000 bis 2004 letztmalig geändert wurden, diesem Anspruch,
in der vorherigen Fassung bedingt durch ihre lange Laufzeit, nicht mehr
gerecht werden konnten.
Lange Zeit wurden in diesem Bereich Abdichtungssysteme eingesetzt, die
nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprachen. Bedingt
durch eine bis dahin nicht ausreichend vorgegebene, nicht geregelte Art
der Verarbeitung, der Schichtstärken und -anzahl, des Auftrages,
etc. waren in den derart abgedichteten Bereichen in einem überdurchschnittlichen
hohen Mass (siehe Bauschadensberichte der Bundesregierung) Schäden
aufgetreten.
Hinzu kommt, dass diese Abdichtungsflächen nach dem Verfüllen
der Baugrube nicht mehr einsehbar, von daher nur schlecht kontrollierbar
sind.
Aber auch das Verfüllen der Baugrube führte, u.U. durch fehlende
Schutzmassnahmen, der Art des Verfüllmaterials (z.B. Bauschutt) wie
auch der Tatsache, dass dieses Verfüllmaterial nicht ausreichend
dränfähig (wasserableitend) ist, zu einer Schädigung bzw.
zu einem erhöhten hydrostatischen Druck an der Abdichtungsfläche
durch anstauendes Wasser.
"Billig
ist oft teurer, da auf Dauer nicht funktionsfähig"
Die Investitionen für erforderliche Instandsetzungsmassnahmen, welche
die Funktion dauerhaft herstellen, sind um ein mehrfaches höher als
die, die zum Zeitpunkt der Bauwerkserstellung für ein dauerhaft,
funktionierendes System aufzuwenden gewesen wären.
Hinzu kommen die Kosten für eine Nutzungseinschränkung, für
die Begutachtung, die Planung der Instandsetzung, Teuerungszuschläge
und ggf. einen langwierigen Prozess.
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Erneuerung
einer Bauwerksabdichtung
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vertikal |
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horizontal |
Der Verweis auf anerkannte Regeln der Technik, Normen, Fachregeln, Herstellervorschriften
reicht in der Regel nicht dazu aus, eine funktionsgerechte Bauwerksabdichtung
zu erstellen. Eine ungeplante, nicht systemgerechte Instandsetzung zieht
nach meiner Erfahrung, vielfach bereits nach einer kurzen Nutzungszeit
eine weit teuere Instandsetzung nach sich.
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Sollzustand
Instandsetzung eines Balkons
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vorher
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nachher
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Problem!
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Problem!
Serienfehler: Mangelnde Anschlußhöhe an der Terrassentür
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Lösung?
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Eine systemgerechte Lösung bedarf einer genauen
Analyse des vorhandenen, der Aufgabe.
Unsere Serviceleistungen in diesem Bereich sind:
- Feststellung des
Ist-Zustandes (Ist-Analyse)
- Feststellung des
Soll-Zustandes (Soll-Analyse)
- Aufzeigen der
vorhandenen Mängel
- Aufzeigen einer
systemgerechten Lösung auf der Grundlage der Ist-/Soll-Analyse
- Ausarbeitung des
Instandsetzungsvorschlages in Kurzform und/oder in Form eines Leistungsverzeichnisses
- Weitere Leistungen
bis hin zur Fertigstellung/dem Abschluss der Abdichtungs-/Instandsetzungsmassnahme
- Sicherheits- und
Gesundheitskoordination (siehe SICHERHEIT)
- Fachveröffentlichungen
zu diesem Thema (siehe PUBLIKATIONEN)
- Seminare zu diesem
Thema (siehe SEMINARE)
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