Gutachten

 
 
  Jürgen Lech

staatlich geprüfter Techniker 
Sachverständiger für Dächer und Abdichtung 






Ich trage für Sie Verantwortung:

Immer neue Gesetzgebungen, Verordnungen, richterliche Urteile nehmen den Bauherrn, den Planer, den Ausführenden mehr und mehr in die Pflicht. Ein Verstoss gegen diese Pflichten kann wirtschaftliche Nachteile, z.B. den Verlust des Versicherungsschutzes, langjährige Prozesse gegen Auftragnehmer etc., andere haftungsrelevante Auswirkungen haben (siehe Baustellenverordnung).

Der Bauherr:
  • "hat das Dach regelmässig zu warten, bzw. von einem Fachmann warten zu lassen."
  • - Quelle: Urteil des LG Ansbach v. 12.05.95, Flachdachrichtlinien 
     
  • "hat Entwässerungsanlagen regelmässig zu warten, bzw. von einem Fachmann warten zu lassen" - Quelle: DIN 1986 

  •  
  • "hat, auf der Grundlage der Baustellenverordnung der Bundesregierung, die bei der Erstellung und Sanierung eines Gebäudes zu berücksichtigenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen zu planen und zu koordinieren!" - Quelle: Baustellenverordnung
Der Planer:
  • "hat die auszuführenden Arbeiten ausreichend und für den Anbieter gut verständlich zu beschreiben" Quelle: VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen 
  • "hat den Bauherrn auf die rechtlichen Bestimmungen, Normen, seine bauherrschaftlichen Pflichten hinzuweisen - Hinweispflicht!" - Quelle: VOB
Der Dachdecker:
  • "hat eine Leistung zu erbringen, welche auf Dauer, die ihr zugedachten Funktionen erfüllt." Quelle: § 633 BGB - dazu reicht die Einhaltung von DIN-Normen nicht immer aus!
  • "hat auf Mängel in der Planung hinzuweisen."- Hinweispflicht! 

Sachverständigentätigkeit

Nicht erst aber besonders dann, wenn ein Schaden eintritt, der Auftragnehmer mit der gelieferten Leistung unzufrieden ist, aber auch im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens, kann die Erstellung eines Gutachtens hilfreich und notwendig sein. 

Die Aufgabe des Gutachters, des Sachverständigen, des Gutachtens ist es, den Sachverhalt zu klären, z.B.l ob die erbrachte Leistung zum Zeitraum der Besichtigung wie auch zukünftig funktionsgerecht ist, ob die erbrachte Leistung der Beauftragung sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht. 



Weniger wäre
mehr gewesen -


mangelnde Hinterlüftung
der Unterspannung
Bestandteil eines Gutachtens kann auch über die vorgenannten Punkte hinaus das Aufzeigen von Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel sowie die dafür aufzubringenden Kosten, die Ermittlung eines Minderwertes sein. 

Jürgen Lech ist seit 1992 als spezialisierter Sachverständiger für Dächer und Abdichtungen tätig. 

Während sein Aufgabengebiet durch die Bezeichnung „Sachverständiger für Dächer und Abdichtungen„ klar abgegrenzt ist, ist sein Tätigkeitsbereich hier praktisch grenzenlos. 

So vielfältig wie die Aufgaben – Flachdächer, Steildächer, Abdichtungen unterschiedlicher Art und Ausführung – ist auch das Kundenklientel, zu dem öffentliche Einrichtungen, Banken, Amts- und Landgerichte sowie auch private Bauherren und Dachdecker gehören. 

Kunden und Aufgaben 
  • Amtsgericht Cottbus 
  • Amtsgericht Plauen 
  • Landgericht Bremen 
  • Landgericht Chemnitz 
  • Landgericht Leipzig 
  • Landgericht Magdeburg 
  • Landgericht Zwickau 
  • Rechtsanwalt Kreußlein, Cottbus 
  • Ruberoid AG, Hamburg 
  • Stadt Hattingen – Hochbauamt 
  • Kreis Mettmann – Hochbauamt 
  • Bau- und Heimstättenverein, Stuttgart 
 
  • Stadt Witten – Amt für Gebäudemanagement 
  • Gemeinde Weißach - Bürgermeisteramt
  • Evangelisch-methodistische
    Kirche, Reutlingen 
  • Energiewerke-Nord, Lubmin
  • Würtembergische Versicherung, Stuttgart
  • G + H Montage GmbH, Ludwigshafen
  • u. a. m.

Meine Auffassung des Sachverständigen ist die eines Spezialisten in einem Fachbereich. Aus diesem Grunde habe ich mich für eine Einschränkung meines Aufgabenbereiches, eine Spezialisierung entschlossen.

In den fast 30 Jahren meiner beruflichen Tätigkeit in verschiedenen Positionen des Dachdeckerhandwerks, der Baustoffindustrie, als Sachverständiger habe ich ein umfangreiches Wissen erlangt, welches ich meinen Kunden zur Verfügung stelle. 

Trotz alledem bedarf es auf Grund vielzähliger Normen, Fachregel, Material- und Systemänderungen einer kontinuierlichen Weiterbildung in diesem Bereich. Eine Spezialisierung wie sie z.B. in der Ärzteschaft durchaus üblich ist, halte ich in dem sehr komplexen, sehr vielseitigen Arbeitsbereich der Dächer und Abdichtungen für notwendig, um ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen. 

Ein Gutachten sollte allgemein verständlich und ausführlich sein. Es sollte z.B. den Richter und die (streitenden) Parteien in die Lage versetzen, das Schadensmaß, die Schadensursache, das erforderliche Maß der Schadensbeseitigung, die sich daraus ergebenen Kosten zu erkennen, wozu meines Erachtens nach neben einer verständlichen Formulierung auch eine umfangreiche Dokumentation mit Bildern und Zeichnungen erforderlich ist. 

 
Innenansicht eines neugedeckten
Wohnhausdaches

Gutachten in einem Umfang von 1 ½ bis 2 Seiten, die augenscheinlich „billiger„ sind, erfüllen oftmals nicht diese Forderungen und sind, da diesem vielfach eine Reihe noch anderer Gutachten (auch andere Gutachter) folgen leztendlich, meist teurer. 

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Amts- und Landgerichten, privaten Bauherren und anderen (siehe Auflistung) beweisen mir, dass auch im gutachterlichen Bereich ein Umdenken hin zu mehr Qualität, mehr Plausibilität gefordert wird. 

Im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit bin ich stets bemüht die sich gegebenenfalls streitenden Parteien im Sinne einer Reduzierung der Prozesskosten, einer Klärung des Sachverhalts, gegebenenfalls beim Ortstermin zusammenzuführen, gemeinsam mit ihnen die anstehenden Fachfragen zu erörtern und so einen aufwendigen Prozess zu vermeiden. 

Spezielle Aufgaben erfordern spezielle Lösungen 

Da der Umfang der Aufgabenstellung nicht immer den Beweisbeschluss, den Erläuterungen des Kunden zu entnehmen ist, da nicht jeder Sachverständige alles weiß, suche ich, wie auch andere Kollegen immer wieder den Austausch. Zum Zwecke eines regelmäßigen Schaden durch mangelhafte LagesicherungAustauschs habe ich mit einigen Kollegen eine Sachverständigenrunde gegründet, in der sich Spezialisten - Sachverständige aus verschiedenen Fachbereichen - regelmäßig treffen, Schadensbilder, aktuelle Dinge diskutieren und ggf. objektbezogen Arbeitsgemeinschaften zu bilden. 

So ist es möglich, dem Auftraggeber – kurzfristig – eine Komplettlösung, die Antworten zu seinen Fragen, nicht aus einer, ggf. aus mehreren Händen mit einer Beauftragung zu bieten. 

Gutachten für Dächer und Abdichtungen – bundesweit. 

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