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Zertifizierung

 


Zertifizierung als „Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschäden“
nach ISO/IEC EN 17024 (vorm. EN 45013)


Seit 1992 bin ich als Sachverständiger und Fachplaner für Dächer, u.a. für Versicherungen, für Gerichte, öffentliche Bauherren, Verwaltungsgesellschaften u. a., mit Erfolg tätig.

Von der Schadensanalyse über die Planung, Bauleitung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, biete ich Ihnen die komplette Leistung bis zur Fertigstellung der Dächer an.

Zur stetigen Qualitätsverbesserung habe ich mich von der EurAS Cert OG als „Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschäden“ nach ISO/IEC EN 17024 (vorm. EN 45013) zertifizieren lassen. Eine Kopie des Zertifikates finden Sie auf dieser Seite.

Vermehrt gehen große und mittelständische Unternehmen dazu über, bei Lieferanten, Beratern, aber auch Gutachtern eine Zertifizierung nach ISO zu fordern, um damit die Gewähr zu haben, dass der Partner auf hohem Niveau agiert und die Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung eine hohe Bedeutung haben.

Die ISO ist ein anerkannter Standard zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.

In der Praxis werden zertifizierte Sachverständige bei der Auftragsvergabe vielfach vorgezogen und haben dadurch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig heben Sie sich mit einer Zertifizierung von anderen Sachverständigen am Markt ab.

In vielen Bereichen gibt es innerhalb der Europäischen Union unterschiedliche Qualifizierungsmodelle, -varianten und Nachweise, die im Sinne einer Vergleichbarkeit für die Verbraucher nach einheitlichen Richtlinien rufen.

Eine dieser internationalen Normen ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt. Sie ist im deutschen Sachverständigenwesen derzeit der höchste erreichbare Qualifikationsnachweis. Zertifizierte Sachverständige unterliegen bezüglich ihrer persönliche Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation u.a. aufgrund langjähriger Berufserfahrung der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.


Daneben gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuvSV), die ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation gegenüber einer Bestellungsbehörde (i.d.R. Handwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder Industrie- und Handelskammer) nachweisen sollen. Ihre Tätigkeit unterliegt zwar der Überwachung durch die Bestellungsbehörde, jedoch gibt es keine verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, lediglich Empfehlungen. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte und nach § 36 GewO öffentlich bestellte Sachverständige werden bezüglich ihrer Sachkunde jedoch nach weitgehend identischen Kriterien überprüft.

Bei der EU-weit nunmehr einheitlich geregelten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich erstmals um ein verbindliches Regelwerk bezüglich der Feststellung der Qualifizierung u. a. von Sachverständigen. Auch und gerade im Sinne des Verbraucherschutzes wird hierdurch die fachliche Kompetenz in bestimmten und von der speziellen Zertifizierung erfassten Bereichen nachgewiesen und anerkannt. Personenzertifizierte Sachverständige sind mindestens als gleichqualifiziert und auf einer Stufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzusehen und grenzüberschreitend von der Rechtsstellung her gar höher zu bewerten.


Gern unterbreite ich Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot und freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.



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