Zertifizierung als „Sachverständiger für
Bau- und Versicherungsschäden“
nach ISO/IEC EN 17024 (vorm. EN 45013)
Seit 1992 bin ich als Sachverständiger und Fachplaner für Dächer,
u.a. für Versicherungen, für Gerichte, öffentliche Bauherren,
Verwaltungsgesellschaften u. a., mit Erfolg tätig.
Von
der Schadensanalyse über die Planung, Bauleitung, Sicherheits- und
Gesundheitskoordination, biete ich Ihnen die komplette Leistung bis zur
Fertigstellung der Dächer an.
Zur
stetigen Qualitätsverbesserung habe ich mich von der EurAS Cert OG
als „Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschäden“
nach ISO/IEC EN 17024 (vorm. EN 45013) zertifizieren lassen. Eine Kopie
des Zertifikates finden Sie auf dieser Seite.
Vermehrt gehen große und mittelständische Unternehmen dazu
über, bei Lieferanten, Beratern, aber auch Gutachtern eine Zertifizierung
nach ISO zu fordern, um damit die Gewähr zu haben, dass der Partner
auf hohem Niveau agiert und die Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung
eine hohe Bedeutung haben.
Die
ISO ist ein anerkannter Standard zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
In der Praxis werden zertifizierte Sachverständige bei der Auftragsvergabe
vielfach vorgezogen und haben dadurch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.
Gleichzeitig heben Sie sich mit einer Zertifizierung von anderen Sachverständigen
am Markt ab.
In
vielen Bereichen gibt es innerhalb der Europäischen Union unterschiedliche
Qualifizierungsmodelle, -varianten und Nachweise, die im Sinne einer Vergleichbarkeit
für die Verbraucher nach einheitlichen Richtlinien rufen.
Eine dieser internationalen Normen ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die
personengebundene Zertifizierung regelt. Sie ist im deutschen Sachverständigenwesen
derzeit der höchste erreichbare Qualifikationsnachweis. Zertifizierte
Sachverständige unterliegen bezüglich ihrer persönliche
Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation u.a. aufgrund langjähriger
Berufserfahrung der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten
Zertifizierungsstelle.
Daneben gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuvSV),
die ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation gegenüber
einer Bestellungsbehörde (i.d.R. Handwerks-, Architekten-, Ingenieur-
oder Industrie- und Handelskammer) nachweisen sollen. Ihre Tätigkeit
unterliegt zwar der Überwachung durch die Bestellungsbehörde,
jedoch gibt es keine verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, lediglich
Empfehlungen. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte und nach §
36 GewO öffentlich bestellte Sachverständige werden bezüglich
ihrer Sachkunde jedoch nach weitgehend identischen Kriterien überprüft.
Bei der EU-weit nunmehr einheitlich geregelten Personenzertifizierung
nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich erstmals um ein verbindliches
Regelwerk bezüglich der Feststellung der Qualifizierung u. a. von
Sachverständigen. Auch und gerade im Sinne des Verbraucherschutzes
wird hierdurch die fachliche Kompetenz in bestimmten und von der speziellen
Zertifizierung erfassten Bereichen nachgewiesen und anerkannt. Personenzertifizierte
Sachverständige sind mindestens als gleichqualifiziert und auf einer
Stufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
anzusehen und grenzüberschreitend von der Rechtsstellung her gar
höher zu bewerten.
Gern unterbreite ich Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot und freue
mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
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