Detaillösung bei der
Flachdachsanierungen
Jurgen
Lech
Deutsche
Bauzeitschrift
06/00
Flachdächer
sind oftmals besser als ihr Ruf,
fordern aber die volle Aufmerksamkeit der
Planer auch im Sanierungsfall
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Detailmangel
mit sichtbaren Folgen:
Ablaufspuren an der Fassade - Folgen
eines fehlenden Abstandes zwischen
Fassade und Dachrandprofil sowie
überlaufenden Niederschlagswassers |
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ZUM PUBLIKATIONSMENUE

Jürgen Lech,
Essen
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Der Autor, geb 1958, absolvierte eine
Dachdeckerlehre mit anschliessender praktischer Tätigkeit
als Dachdeckergeselle. 1984-1986 besuchte er die Fachschule
für Bautechnik in Essen.
Anschliessend arbeitete er bei Unternehmen der Bauchemie
auf dem Gebiet der Anwendungstechnik. 1992 Beginn der Autorentätigkeit
für verschiedene Fachzeitschriften. Herausgabe mehrerer
Fachbücher, Selbstständige Tätigkeit als Sachverständiger
mit Büros in Essen, Esslingen, und Meissen
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Bereits
bei der Planung sind eine Vielzahl von Detaillösungen, wie Dachrand
und Wandanschlüsse, Anschlüsse an Dachluken, höherliegende
Bauteile, die Eindichtung von Dachdurchbrüchen wie Kaminen, Antennenmasten,
Lüftern, Lichtkuppeln etc., zu erfassen und gemäss den Vorgaben
der geltenden Normen und Richtlinien (Technik) und der VOB (Form)
in einem Leistungsverzeichnis (LV) ausreichend zu beschreiben.
Die für diese Arbeiten geltenden Fachregeln, wie die
- Richtlinien
für die Planung und Ausführung von Dächern mit
Abdichtungen - Flachdachrichtlinien (Fl-Rtl),
- DIN 18531
- Dachdichtungsarbeiten
- DIN 18339
- Klempnerarbeiten
- DIN 1055
- Lastannahmen im Hochbau (Windsogbelastung der Dachabdichtung)
- DIN 4108
– Wärmeschutz
sind nur einige
der Regeln, welche bereits bei der Planung, besonders aber bei der
Ausführung zu berücksichtigen sind.
Aus ihnen lassen sich unter anderem Forderungen wie, ausreichend dimensionierte
Anschlusshöhen, eine spannungsfreie Ausbildung, ein kraftschlüssiger
Verbund zum Untergrund und last but not least, die langfristige Dichtigkeit
der gewählten Lösungen ableiten. Weitere Anforderungen,
welche weit über vorgenannte, ausschliesslich das Dach betreffende
hinaus gehen, sind die in der 1995 erschienen, novellierten Fassung
der Wärmeschutzverordnung aufgestellten. Unter Berücksichtigung
des Vorhandenen und der Verhältnismässigkeit der Mittel,
stellt uns diese vor fast unlösbare Aufgaben. Im Einzelfall bleibt
nur der Umbau grossformatiger, grossflächiger Bauteile, Deckenkonstruktion
etc. oder die Entwicklung von Sonderkonstruktionen in Abstimmung mit
allen Beteiligten. |
Einerseits muss
eine gewählte Lösung langfristig (und rechtlich) sicher sein,
andererseits beweist die Vergabepraxis immer wieder, dass unseriöse
oder inkompetente Wettbewerber durchaus in der Lage sind, den fachlich meist
mangelhaft informierten Auftraggeber für sich zu gewinnen. Die Billiglösungen
werden oftmals, unter grober Missachtung der geltenden Fachregeln und mittels
verklausulierten Gewährleistungszusagen, konzipiert und ausgeführt
und zum Schlussmit einer Vielzahl von (überteuerten) Nachträgen
präsentiert.
Es muss nicht immer Kaviar sein, aber die billigere ist - wie ich an verschiedenen
Beispielen erlebt und hier dokumentieren möchte - oftmals die teurere
Lösung, nämlich dann, wenn sie versagt.
Detaillösungen
in der Praxis
Die
Planung und die Ausführung der Dachdetails, die hier zu erwartenden
Belastungen aus den Werkstoffen (Rückstellungen), der Konstruktion
(Durchbiegung, Bewegungen, etc.), der Bewitterung (Windsog, etc.),
ggf. der UV-Belastungen der sonst oft durch Beläge geschützten
Abdichtung, entscheiden mittelbar über eine erfolgreiche Abdichtungslösung.
Darüber hinaus sollten langfristig gesehen, Wartungsdetails,
wie Abdichtungen mit spritzbaren aber oftmals leider nur begrenzt
haltbaren Dichtungsmassen, fatalerweise immer wieder vorgefundene
Spachtelabschlüsse (Detaillösungen mit lösungsmittelhaltigen,
bituminösen, spachtelbaren Dichtungsmassen) und auch Materialwechsel,
die ggf. zu Materialunverträglichkeiten führen können,
vermieden werden. An- oder Abschlüsse sollten - wenn möglich
- aus der wasserführenden Ebene herausgehoben werden und ggf.
zusätzlich gegen mechanische Belastungen (durch Begehen und/oder
Befahren von Dachflächen), gegen UV-Strahlung, Hagel, Schnee,
Regen etc. mechanisch (z. B. mit einer Abdeckung) geschützt werden.
Gemäss den Forderungen der Flachdachricht-linien und im Sinne
einer handwerklichen |
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Dichtungslösung,
sollen die Detailpunkte einen Mindestabstand von min. 0,50 cm untereinander
aufweisen.
Da dieses aber, besonders bei Industrieanlagen und der dort anzutreffenden
Vielzahl von Durch-brüchen in der Dachoberfläche, nur selten
der Fall ist, sind konstruktive Massnahmen, wie z. B.:
- das Zusammenfassen
mehrerer Durchbrüche,
- die Verlegung
der Durchbrüche (z. B. in der Wärmedämmung),
- das Herausheben
des Dichtungsanschlusses (z. B. mit Dämmstoff)
erforderlich. Dieses
ist bei kleinformatigen Durchbrüchen, wie Lüftern, Lichtkuppeln
oder Absturzsicherungen, durch relativ einfache konstruktive Massnahmen,
wie eine umlaufende Dämmstoffplatte, ohne grossen Aufwand möglich.
Eine direkte, längerfristige Belastung durch Wasser, Schnee,
etc. wird so am Dichtungsanschluss vermieden.
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Selbstverständlich
lässt sich nicht jedes Detail ohne entsprechenden Aufwand (Deckendurchbrüche,
Verlegen der Strangrohre etc.) lösen. Wie an einem konkreten Objekt
(Wohnhaus) vollzogen, kann dies durch sich in der Betondecke befindliche,
stark korrodierte (alkalisches Verhalten des Betons) Metallteile (verzinkte
Blechrohre) erforderlich sein.
Auch die Zerstörung der Strangrohre (Gusseisen), z. B. durch Bewegungen
im Bauwerk, kann die Ursache für die 2. oder 3., leider erfolglose
Dachsanierung, sein.
Es gehört meines Erachtens zu den Pflichten des Planers, des Ausführenden,
dies bei der Konzeptionierung der Sanierungslösung vorab zu klären,
oder den Auftraggeber auf die Notwendigkeit einer Prüfung hinzuweisen.
Meine Erfahrungen als Sachverständiger und Dachplaner haben
gezeigt, dass verschiedene Detailprobleme in gemeinsamer Arbeit
vor Ort gelöst werden können.
Leider sieht die Praxis, wie folgt aus:
- eine
Lücke in der Detailplanung sprich Ausschreibung ,
- Bedenken
gegenüber der geplanten Ausführung werden (nach
Beauftragung, denn vorher besteht kein Vertragsverhältnis,
keine Pflicht dazu) angemeldet
- Nachträge
(ggf. mit überhöhten Preisen) werden eingereicht
(die Kalkulation passt jetzt wieder)
Die
kann leicht zur Verärgerung des Bauherrn führen.
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Beauftragt
dieser seinerseits, zur Abnahme der (oft zu hoch dotierten) Leistung
einen Sachverständigen, kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten,
aufwendigen Nacharbeiten oder zur Rechnungskürzung, ggf. anschliessenden
Bauprozessen.
Eine andere Variante:
Die Dachfläche ist bereits (ggf. kurz nach dem Ablauf der Gewährleistungszeit)
erneut undicht. Einige Detailpunkte, welche auf fast jeder Dachfläche
vorhanden sind und oftmals zu Problemen führen, beschreibe ich
nachfolgend:
- Dachrand-
An- und Abschlüsse
Hier unterscheidet
man im wesentlichen nach der gewählten Funktion, Dachrandan-
und -abschlüsse.
Bei Dachrandabschlüssen handelt es sich in der Regel um den Abschluss
der Dachabdichtung, z. B. in Form eines Wandanschlusses (siehe nachfolgenden
Punkt), der an einem aufgehenden |
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Bauteil
(z. B. über die Dachkante geführte Fassadenteile) hochgeführt
und fixiert wird.
Hier ist darauf zu achten, dass die Wandelemente für die entsprechende
Eindichtung geeignet sind (stabiler, flächiger Untergrund) und
ein Hinterlaufen oder ein Wassertransport, z. B. durch wasserdurchlässige
Fertigteile, ausgeschlossen werden kann.
Im Zweifelsfalle sind diese Elemente bis zur Aussenkante einzudichten
oder über dem Dichtungsanschluss zu verkleiden.
Dachrandabschlüsse sollen Hochpunkte darstellen, damit das Wasser
nicht über die Dachkante getrieben und dort, ggf. durch Ablagerungen
oder Auswaschungen verfärbt, an der Fassade herunterläuft.
Dort könnte es sonst nicht nur optische, sondern auch bautechnische
Spuren (Durchfeuchtungen) hinterlassen.
Die Ausbildung kann, z. B. als Attika (konstruktive Erhöhung
des Dachrandes mit Fertigelementen, durch ein Hochführen der
Wandelemente, durch Aufbohlen des Dachrandes, etc.) erfolgen. |
Scheinbar
ausreichende Detaillösung. Mangelhaft:
durch eine undichte (vertikale) Fugenversiegelung kann der Dichtungsanschluss
hinterlaufen werden
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Die
Dachabdichtung sollte bei diesem konstruktiven Detail, in der Regel
über die Attikakrone hinweg, ggf. bis über die Unterkante
der Holzbohle (Feuchtigkeitsschutz), geführt werden.
Eine zusätzliche mechanische Fixierung an der Vorderkante (z.
B. mit einem Nagelband), dient dabei der Lagesicherung und dem Schutz
der Holzbohle.
Ein zusätzlicher mechanischer Schutz und eine Sicherung gegen
Abrutschen der Dachabdichtung, kann durch eine Mauerabdeckung erfolgen.
Diese sollte gemäss den Forderungen der DIN 18339, der DIN 18531
und den Flachdachrichtlinien, mechanisch, von der Dachabdichtung getrennt
montiert und dachseitig geneigt sein. Dieses erfolgt standardmässig
durch die nicht sichtbare, gemäss den zu erwartenden Windsoglasten
sturmsicher montierte Halterkonstruktion, auf die die objektbezogen
gefertigten Metallfertigteile (u-förmig), abschliessend aufgesetzt
werden. Ein kraftschlüssiger, spannungsausgleichender (Dehnung)
Dachabschluss ist so gewährleistet. Zwischen der Dachabdichtung
und der, durch thermische Längenänderung zu erwartenden,
spannungsreichen Metallabdeckung, sollte kein direkter Verbund bestehen.
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Eine andere Variante
im Bereich der spannungsfreien Verwahrung der Dachabdichtung im Dach-randbereich,
sind die mehrteiligen Dachrandprofile. Diese bestehen - je nach Ausführung
- aus einem Grund und einem Klemmprofil (Einklemmen der Dachabdichtung)
oder aber aus mehrteiligen, variableren Konstruktionen mit Halter-, Stütz-
und Gleitprofilen, sowie der individuell zu gestaltenden Blende.
Forderungen der DIN-Normen, Fachregeln etc. in diesem Bereich:
- Überprüfen
der Unterkonstruktion bzw. des einzudichtenden Elements auf seine Eignung
(siehe VOB).
- Lineare Fixierung
im Kehlbereich zum aufgehenden Dachrandabschluss.
- Winddichter Anschluss
der Funktionsschichten, wie Wind- oder Dampfsperre und der Abdichtung.
- Ausbildung des
An- bzw. Abschlussbereiches mit separaten Anschlussstreifen (mehrteilig).
- Höhe des Dachrandabschlusses.
- bei Dachneigung
bis 5 Grad *. 10 cm
- bei Dachneigung
über 5 Grad * 5 cm
- jeweils über
Oberfläche Belag (Kiesschicht, Plattenbelag, Dachbegrünung
etc.).
- Dachseitiges Gefälle
(= Mauerabdeckung).
- Überstand des fassadenseitigen
Schenkels des Abschlussprofils, je nach Gebäudehöhe von 5
bis 10 cm.
- Kein kraftschlüssiger
Verbund der Metallprofile zur Abdichtung.
- Mindestabstand
des fassadenseitigen Schenkels in der waagerechten zur Fassadenkonstruktion
mindestens 2 cm (abtropfendes Wasser etc.).
- Bei Gebäuden
mit einer Höhe > 20 Metern ist ein statischer Nachweis für
die Befestigung des Dachrandes erforderlich !
Besonders im Dachrandbereich zeigt sich immer wieder, dass Metallprofile
direkt und kraftschlüssig mit Dichtungsbahnen eingefasst wurden, dass
ausreichende Anschlusshöhen nicht gegeben sind, oder dass die vorgeschriebenen
Dimensionierungen, (wie z. B. der Abstand des Profils zur Fassade) nicht
beachtet wurden.
Die Folgen sind oftmals Spannungen (Risse im Stossbereich, Verformungen,
etc.), Überlaufen des Wassers durch Windeinwirkungen, Ablaufspuren an der
Fassade und die daraus resultierenden Schäden an verschiedenen Bauteilen
(Dach, Fassade, etc.).
Ein
Beispiel aus der Praxis:
Bei einem Schaden wurde das Dachrandprofil, montiert an einem
Flugzeughangar (lt. Gutachter = nicht ausreichend befestigt
!), bei einem Sturm losgerissen und beschädigte mehrere,
auf dem Flugplatz befindliche Sportmaschinen.
Schadenshöhe ca. 500.000,-- DM
Der Versicherer lehnt, auf Grund der aus seiner Sicht unterdimensionierten
Befestigung, die Schadensregulierung, für den Dachdecker,
ab. |
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Wandanschlüsse, Anschlüsse an Durchdringung wie Kamine, flächige
Bauteile etc.
Wie im vorherigen
Detailpunkt bereits erwähnt, ist der Detailpunkt Wandanschluss oder
besser: "Anschluss an aufgehende Bauteile" in der Abdichtungstechnik,
an verschiedensten Bauteilen und Variationen zu finden.
Standardmässig werden Wandanschlüsse an aufgehenden Bauteilen,
wie z. B. an Fassaden, Kaminen, Lüftern (Kasten), aber auch an Runddurchbrüchen
(Lüftern, Rohren, Stützen, etc.) ausgeführt.
Aus der Beanspruchung dieses Details ergeben sich die folgenden konstruktiven
Varianten:
Der bewegliche, 2-tlg.
Wandanschluss
Dieser sollte an Übergängen
von starren zu beweglichen Baukörpern, bzw. zwischen zwei beweglichen
Baukörpern, ausgebildet werden und ist - richtig ausgebildet - in
der Lage die auftretenden Spannungen, ohne eine Weiterleitung derselben
an die Dachabdichtung, auszugleichen.
Die Anwendung ist meines Erachtens sinnvoll, wenn z. B. Anschlüsse
an bewegliche, ggf. vibrierende Bauteile oder zwischen einer sich ggf.
durchbiegenden Schale und einem starren Bauteil (z. B. ein Kamin) ausgeführt
werden sollen.
Aber auch beim Anschluss an hoch temperierte Rohre, Lüfter, etc.,
bei denen hohe Temperaturen an der Anschlussfläche entstehen können
(z. B. durch Dampf), ist eine solche Ausführung sinnvoll.
In diesem Fall, bei dem es auf Dauer zu einer Schädigung des Anschlussmaterials
kommen kann, ist die Abdichtung, ggf. mit einem Dämmstoffstreifen,
von der Anschlussfläche zu trennen und oberseitig (z. B. mit einer
Edelstahlschlauchschelle) zu fixieren. Der oberseitige Spalt, wie beim
standardmässigen, beweglichen Anschluss, ist regendicht abzudecken.
Der starre (eintlg.) Wandanschluss
Flexible Materialien,
aber auch der standardisierte, mehrteilige Dichtungsanschluss mit separaten
Anschlussstreifen und der mehrlagigen Sicherheit im kritischen Übergangsbereich
(Kehle), ermöglichen in ca. 95 % der geforderten Detaillösungen
diese Standardversion. Die Flächenabdichtung wird dabei bis zur OK
des einzubringenden Keiles (10 x 10 cm), lose am aufgehenden Bauteil hochgeführt
und durch den Anschlussstreifen, der von der OK des Anschlusses bis in
die ebene Dachfläche geführt wird, noch einmal überdeckt.
Detailmängel
in Serie produziert: mangelnder Abstand der Bauteile untereinander,
behinderter Wasser-ablauf, korrodierende Bauteile, etc
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So ermöglicht
man in diesem spannungsreichen, bedingt durch verschiedene Materialien
und Bewegungen hoch beanspruchten Übergang, eine spannungsausgleichende
Zone.
Auch hier ist im Bereich der flächigen, ebenen Abdichtung -
wie an der Oberkante des Anschlussstreifen - zur Lagensicherung
eine mechanische Fixierung erforderlich.
Grundlegend sind auch hier, wie im vorherigen Detail, folgende massgebliche
Forderungen zu berücksichtigen:
- die Anschlusshöhe
- bei Dachneigung
bis 5 Grad * 15 cm
- bei Dachneigung
über 5 Grad * 10 cm
- jeweils
über Belag ( Dachbegrünung, Kiesschüttung etc.)
- die lineare
Fixierung an diesen Durchbrüchen (hier sind erhöhte
Windsoglasten durch Verwirbelung zu erwarten)
- die Sicherung
der Bahnen gegen ein Abrutschen, wie ein regensicherer, oberseitiger
Abschluss (z. B. ein Wandanschlussprofil) ggf. mit einem zusätzlichen,
ins Mauerwerk eingelassenes Z-Profil zur Abdeckung dieses Bereiches.
- Der Dichtungsanschlusssollte
im Falle einer folgenden Fassadenverkleidung, unter dieser enden.
Dies ermöglicht die sichtbare Kontrolle und spart Kosten
für Demontagearbeiten (Fassadenverkleidung) bei nachfolgenden
Sanierungen.
- Als Wandanschlussprofile
sollten geeignete, biegesteife, profilierte, wie z. B. Aluminiumschienen,
mit einem max. Befestigungsabstand von * 20 cm zum Einsatz kommen.
- Bei Kunststoffbahnen
(geringe Dicke) sind herstellerbedingte Verlegedetails, z. B.
mit beschichteten Formteilen, zu verwenden.
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Anschlüsse an
Durchdringungen, wie Lichtkuppeln, Lüfter, etc.
Im
Gegensatz zu den vorherigen Punkten, bei denen es sich in der Regel um bauseitige
Konstruktionen handelt, haben wir es hier mit werksseitig vorgefertigten,
in der Regel aus temperaturempfindlichen Werkstoffen, (nicht objektbezogen
gefertigten) geformten Bauteile zu tun.
Die Eindichtung dieser, sich in der Regel in der Entwässerungsebene
befindlichen Bauteile, erfolgt vorrangig auf vorgefertigten Klebeflanschen,
Manschetten, o.ä.. An diesen Anschlüssen kommt es auf Grund ihrer
Lage, verschiedener Werkstoffkombinationen, der leichten Verformbarkeit
(Temperaturstabilität), dem Verhalten der verwendeten Werkstoffe (Spannungen
bei Metallen, bzw. der Dichtungsmaterialien) etc. , nicht selten zu Materialunverträglichkeiten
und Undichtigkeiten.
Oftmals zeigen sich Wechselwirkungen zwischen den Materialien, Überbeanspruchungen
durch starke Verformungen oder eine Versprödung der Werkstoffe erst
Jahre später.
Grundlegend sind auch hier - wie im vorherigen Detail - folgende massgebliche
Forderungen zu berücksichtigen:
- Das einzubauende
Bauteile muss die Anforderungen des Wärmeschutzes erfüllen
und für die gewählte Eindichtungsart geeignet sein.
- Der Klebeflansch
muss eine Breite von * 12 cm aufweisen und für die gewählte
Eindichtungsart geeignet sein (ggf. vorgefertigte Anschlussmanschetten
in gleichen oder kompatiblen Materialien, Schraubflansche, etc.)
- Die lineare Fixierung
an diesen Durchbrüchen (hier sind erhöhte Windsoglasten durch
Verwirbelungen zu erwarten) ist ausreichend zu dimensionieren.
- Zu erwartende,
werkstoffbedingte Spannungen an den Anschlüssen sind bereits bei
der Eindichtung, bzw. der Wahl der Dichtungsmaterialien zu berücksichtigen.
- Es ist ein spannungausgleichender
Schleppstreifen einzubauen!!
- Dämmstofflücken
sind zu vermeiden!!
- Die Dampf- oder
Windsperre ist am Bauteil ausreichend hochzuführen (> OK Dämmstoff)
und dort dicht zu verwahren (z.B. mit einer Edelstahlschlauchschelle).
In diesen Bereichen hat
sich - soweit möglich - das zusätzliche Herausheben (z. B. von
Lichtkuppeln * 5 cm), durch einen aufgeschäumten Flansch, durch einen
umlaufenden, abgeschrägten Dämmstoffstreifen oder Keil, bewährt.
Nicht selten hat der Versuch der Eindichtung (z. B. von Aufsatzkränzen
der Lichtkuppeln bis an die Lichtkuppelschalen), zu einer Schädigung
der temeraturempfindlichen Lichtkuppelschalen selber geführt.
Anschlüsse an
wasserführende Bauteile (Gully, Rinnen, etc.)
Galt in den vorherigen
Detailpunkten der Grundsatz, wo kein Wasser hinkommt, da läuft auch
keines hinein, so kehrt sich dieser, in den nachfolgenden Detailpunkten
um.
Entgegen den Grundforderungen der Flachdachrichtlinien, der DIN 18339, etc.
sind diese Detaillösungen als "regelgerechte Sonderlösungen"
zu betrachten. So, z.B. die Eindichtung von Metallteilen (Traufblech), aussenliegende
Entwässerung (Dachrinne) Grundlegend gilt hier - wie für alle
Entwässerungspunkte - die Forderung, ein durchgehendes, ausreichendes
Gefälle (lt. Flachdachrichtlinien im Normalfall * 2% vom Hochpunkt
bis zum Tiefpunkt Entwässerung) herzustellen, wobei diese Forderung
nur selten eingehalten wird.
Das
heisst im Bereich der Dachrinne:
- Absenken
der Traufbohle bzw. Einlassen der Rinneneisen in die Traufbohle.
- Berücksichtigung
der nachfolgenden Lagen bzw. des mehrteiligen Anschlusses, wie
z. B. des zusätzlichen Schleppstreifens am Übergang Traufblechkante
zur Dachfläche (= Spannungsausgleich).
- Anschluss
ggf. mit einer Kehlbahn (Minimierung der Nähte im wasserführenden
Bereich).
Beachtenswerte
Punkte sind auch der Korrosionsschutz, z. B. bei der Verwendung von
Bitumenbahnen (Bitumenkorrosion möglich), aber auch anderen Abdichtungssystemen,
bei denen chemische Substanzen verwendet oder herausgewaschen werden
können.(siehe Quellschweissmittel, Weichmacherwanderungen und
ihre Folgen). Der Anstrich mit Zinkschutzanstrichen kann die Lebensdauer
deutlich erhöhen. |
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Das Dachschichtenpaket hat sich verschoben, der Dachablauf
bildet einer Hochpunkt, die vertikal Bauteile zeigen bereits
nach wenigen Jahren Rissen.
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Beim Anschluss
an die punktuelle Entwässerung (Dachgullys) ist besonders darauf zu
achten, dass es sich bei den geplanten Tiefpunkten auch wirklich und auf
Dauer um Tiefpunkte handelt (Beachte: Die Durchbiegung der leichten Unterkonstruktion).
Dieses kann, unter anderem durch das Absenken des Dämmstoffes, in einem
Bereich zwischen ½ und 1 qm rund um den Dachablauf, dauerhaft ermöglicht
werden.
Der Anschluss an den Ablauf sollte mit materialkompatiblen, vorrangig mit
materialgleichen, im Ablaufkörper integrierten Manschetten, oder mit
der mit einem Klemm- oder Schraubflansch fixierten Flächenabdichtung
erfolgen.Eine integrierte Wärmedämmung, ggf. eine Beheizbarkeit,
kann für die dauerhafte Funktion entscheidend sein.
Zu geringe
Anschlusshöhe:
der lose aufliegende Kies
kann über den Dachrand
geweht werden
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Dazu
sollten Randinformationen (z. B. Nutzung des Innenraums, klimatische
Verhältnisse, etc.), beim Bauherrn erfragt werden.
Eine mechanische Fixierung um den Dachablauf, bzw. des Dachablaufes
selbst, dient der Lagesicherheit. In bezug auf eine (zu erwartende?)
Rückstellung der Abdichtungsmaterialien, Windsog, etc. sollte
diese unbedingt erfolgen. Die Praxis zeigt, dass so manches Dach,
z. B. nach einer Verschiebung des Dachschichtenpaketes (Dämmstoffwanderung,
Schrumpf) in die Innenräume oder die Tiefsicken der Stahltrapezprofilbleche,
entwässert wurde.
Direkt einzudichtende Metalleinsätze, -flansche oder -gullys
sind nicht nur aus dichtungstechnischer, sondern auch auf Grund einer
zu erwartenden Korrosion, bedenklich und entsprechen nicht dem Stand
der Technik.
Die Bemessungen der erforderlichen Dachabläufe, bzw. der Entwässerungskonstruktionen
wird durch die DIN 1968 gemäss der Dachneigung und der Fähigkeit
der Regenrückhaltung (z. B. bei bekiesten, oder begrünten
Dächern) vorgegeben. |
Meine Empfehlung:
An- und Abschlüsse sind in einer Vielzahl auf fast jeder Dachfläche
zu finden. Ihre fachgerechte Eindichtung, das langfristige Verhalten der
gewählten Materialien etc. entscheiden oftmals über die Funktion
des Daches und seine Rentabilität (z. B. bei späteren Sanierungen).
Besonders
bei Sanierungen sind folgende Punkte zu prüfen:
- Kann durch
angrenzende ggf. freiliegende Bauteile, Fugenkonstruktionen, Öffnungen
etc. Wasser aufgenommen werden, das ggf. (z. B. bei Kaminköpfen
aus Ziegelsteinen) vorgehängten Fassadenkonstruktionen (Klinker)
zu einem Hinterlaufen der Abdichtung führen kann?
- Sind an den
freiliegenden Bauteilen Haarrisse vorhanden, hat bereits eine
Vermoosung stattgefunden, sind Verfärbungen erkennbar?
Hier ist mit einer
Feuchtigkeitsaufnahme des Bauteils und einem Hinterlaufen der Abdichtung
zu rechnen.
Empfehlen Sie Ihrem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber, die Verkleidung
oder Eindichtung dieser ggf. schon geschädigten Bauteile, auch
wenn es noch nicht zur Durchfeuchtung gekommen ist.
- Ist der einzudichtende
Untergrund, besonders im vertikalen Bereich ausreichend standfest,
für eine erneute Abdichtung geeignet?
Zu oft wird die
Wärmestandfestigkeit alter Oxydationsbitumenbahnen, bzw. deren
Haftung zum Untergrund, überschätzt. Die hier oftmals aufgebrachten
neuen Abdichtungen überfordern die alten Deckschichten. Es kann,
besonders an der Südseite (Sonneneinstrahlung), zu |
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Abrutschungen
kommen.
- Welche Wärmebelastungen
treten (z. B. an Rohren oder Lüftern) durch Dampf- oder Wärmeübertragung
aus dem Innenraum auf?
Fragen Sie Ihren
Auftraggeber (am besten schriftlich).
Eine erhöhte Wärmebelastung (Aufheizen der u.U. vorhandenen
Metallteile) kann zu einem Abrutschen der Abdichtung bzw. zu Undichtigkeiten
führen.
- Sind ausreichende
Anschlusshöhen vorhanden?
Erkundigen Sie
sich genau nach dem geplanten Aufbau der - ggf. durch andere Firmen
- aufgebrachten Nutz- oder Schutzschichten.
- Ist die vorhandene
Entwässerung ausreichend? Intakt?
Bedenken Sie, dass
die Bemessungen der Anschlusshöhen erst an der Oberkante des
Schutz- oder Nutzbelages (im Zweifelsfalle oberhalb der Kiesschicht,
der Begrünung, oder der Betonplatte) beginnt.
Laut. VOB übernimmt der Auftragnehmer für den sichtbaren
Zustand anderer (angrenzender) Gewerke, welche u.U. die Grundlage
für seine Arbeiten sind (z. B. die Gefällegebung), eine
Mitverantwortung.
Pflegen Sie den Dialog mit allen am Bau Beteiligten und eine angemessene
Dokumentation! Im Rahmen der Organisationshaftung sind sie, u.U. 30
Jahre haftend.
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Fazit:
Detaillösungen bei
Dachabdichtungen erfordern neben der Kenntnis der Fachregeln auch Materialkenntnisse,
handwerkliches Geschick und ggf. den Blick über das Gewerk "Dach"
hinaus.
Die Praxis beweist, dass die billige Lösung oftmals bereits nach kurzer
Zeit die teurere ist. Aufwendige Sanierungsmassnahmen an bereits geschädigten
Bauteilen, ggf. in Verbindung mit einer erforderlichen Beweisführung
des Auftragnehmers, nachträglich oft aufwendige Sanierungslösungen,nehmen
oftmals ein Vielfaches des eingesparten Betrages in Anspruch.
Jürgen Lech
Quellenangabe:
DIN 1986 - Entwässerungsanlagen
DIN 4108 - Wärmeschutz
VOB/DIN 18339 - Klempnerarbeiten
VOB/DIN 18338 – Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
DIN 18531 - Dachabdichtungen
Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit
Abdichtungen -Flachdachrichtlinien-
Literatur:
"Der richtige Weg
zur Dachbegrünung" erschienen in: Bausanierung 05/94, Bertelsmann
Fachzeitschriften GmbH, Gütersloh
"Kleinode der Abdichtungskunst" - von Jürgen Lech, erschienen
in: dbz 12/99, Bertelsmann Fachzeitschriften GmbH, Gütersloh
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