Stand 01.01.2016


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Büro für Dachtechnik, des Sachverständigen
Jürgen Lech (nachfolgend BFD/SV genannt)

§ 1 Geltung


1. Die Rechtsbeziehung des BFD/SV zu dem Auftraggeber erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Beauftragung gültigen Fassung.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist
ausgeschlossen, es sei denn, das BFD/SV stimmt der Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.


§ 2 Auftrag

1. Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn sie von dem BFD/SV schriftlich bestätigt worden sind.
2. Der Inhalt des Auftrags ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des BFD/SV.
3. Auftragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


§ 3 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Begutachtung/Erledigung des Auftrags notwendigen ihm vorliegenden Informationen, Auskünfte und Unterlagen
rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Soweit Auskünfte Dritter zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, verpflichtet sich der Auftraggeber,
das BFD/SV entsprechend zu bevollmächtigen.
2. Der Auftraggeber hat dem BFD/SV einen sicheren Zugang zu dem zu begutachtendem Objekt zu ermöglichen. Er hat auf seine Kosten Hilfskräfte zu stellen,
wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
3. Das BFD/SV ist während der Vorbereitung und der Durchführung des Auftrages über sämtliche Vorgänge und Umstände zu informieren, die für den Auftraggeber
erkennbar für den Auftragszweck von Bedeutung sein können.


§ 4 Auftragsdurchführung


1. Die erteilten Aufträge/Gutachten werden unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch vom BFD/SV durchgeführt. Das BFD/SV ist an Weisungen des
Auftraggebers nicht gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit der beauftragten Leistung zur Folge hätten. Gleichwohl erteilte Weisungen oder
Wünsche hat das BFD/SV zurückzuweisen; sie sind nicht zu beachten.
2. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Gutachterauftrages die Zuziehung weiterer Sachverständiger anderer Gebiete oder von Sonderfachleuten erforderlich,
wird das BFD/SV dazu die Zustimmung des Auftraggebers einholen und die hierfür entstehenden weiteren Kosten mit ihm abstimmen.
3. Das BFD/SV haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse Dritter.
4. Für die Richtigkeit der dem BFD/SV zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und erteilten Auskünfte steht das
BFD/SV nicht ein. Eine Prüfungspflicht besteht nur insoweit, als dem BFD/SV konkrete tatsächliche Anhaltspunkte bezüglich der Fragwürdigkeit übermittelter
Unterlagen/Informationen vorliegen.
5. Das BFD/SV ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers zusätzliche Orts-/Objektbesichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen,
Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (ab dem beauftragten Büro des Sachverständigenbüro/Büro für Dachtechnik) durchzuführen, sofern dies für die
Auftragsdurchführung notwendig und erforderlich ist, ohne dass es hierbei einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf, sofern die hierfür entstehenden
Kosten einen Betrag in Höhe von 300,00 € nicht überschreiten. Zusätzliche Maßnahmen, deren Kosten den Betrag in Höhe von 300,00 € netto übersteigen, bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

 

§ 5 Bearbeitungszeit

1. Die beauftragte Leistung ist bis zu dem im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt schriftlich zu erstatten. Wenn keine Bearbeitungszeit vereinbart ist, hat das BFD/SV
den Auftrag in angemessener Zeit fertigzustellen.
2. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Sind für die beauftragten Leistungen Unterlagen und Auskünfte des Auftraggebers notwendig, beginnt der Lauf der Frist
erst nach Eingang der für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen bzw. Auskünfte beim BFD/SV.
3. Ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist für die Fertigstellung erst nach Eingang der Vorschusszahlung auf dem Konto des
BFD/SV. Das BFD/SV ist berechtigt, erst nach Eingang des vereinbarten Vorschusses mit der Durchführung des Auftrages zu beginnen.
4. Der Sachverständige kommt nur in Verzug, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hat (§ 276 BGB ).
5. Unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereiches des BFD/SV liegende und nicht von dem BFD/SV zu vertretende Ereignisse wie höherer Gewalt, Krieg,
Streik und Aussperrung, Naturkatastrophen entbinden das BFD/SV für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistung. Die Ablieferungsfrist verlängert sich um die Dauer
der Störung und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Wird durch solche Hindernisse dem Sachverständigen die Erstattung
der beauftragten Leistungen völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu.

§ 6 Schweigepflicht


1. Das BFD/SV unterliegt der Schweigepflicht. Es wird über alle ihr im Zusammenhang mit der Beauftragung bekannt gewordenen nicht offenkundigen
Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Stillschweigen bewahren. Die Schweigepflicht besteht über die Dauer des Auftrages hinaus. Das
BFD/SV trägt dafür Sorge, dass alle im Betrieb mitarbeitenden Personen der Verschwiegenheit mit den aus ihr folgenden Pflichten unterworfen werden.
2. Das BFD/SV kann nur von dem Auftraggeber oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Schweigepflicht entbunden werden.

 

§ 7 Vergütung des BFD/SV

1. Die Höhe der Vergütung des BFD/SV richtet sich nach der zu dem Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste, welche bei Auftragserteilung dem

Auftraggeber ausgehändigt wird, es sei denn, die Parteien haben einen andere Vergütungsvereinbarung bei der Beauftragung getroffen.
2. Das BFD/SV kann eine angemessene Vorschusszahlung für die geforderten Leistungen und notwendigen Aufwendungen verlangen.
3. Das BFD/SV ist berechtigt während der Auftragsbearbeitung Abschlagszahlungen zu verlangen. Das Gesamtvolumen der Abschlagszahlungen darf
80 % des Endhonorars nicht übersteigen.

 

§ 8 Aufrechnung

Zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Auftraggeber nur befugt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom BFD/SV
anerkannt sind.

§ 9 Preise und Zahlung

1. Alle Preise in der Preisliste des BFD/SV sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Dem BFD/SV für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung entstandenen notwendigen Aufwendungen werden dem Auftraggeber zusätzlich in
Rechnung gestellt.

3. Die vereinbarte Vergütung wird zwei Wochen nach Ablieferung des Gutachtens und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig.

 

§ 10 Urheber-/Nutzungsrechte

1. Der Auftraggeber darf das Gutachten mit allen Anlagen nur im Rahmen der vereinbarten Auftragsbestimmung verwenden.
2. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, ist nur zulässig, wenn das BFD/SV seine
vorherige Zustimmung erteilt hat. Dasselbe gilt für Änderungen des Inhaltes oder eine auszugsweise Verwendung.
3. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in allen Fällen der vorherigen Zustimmung des Sachverständigenbüro/Büro für Dachtechnik. Dasselbe
gilt für die Verwendung der Untersuchungs-/Gutachtenergebnisse zu Werbezwecken.
4. Das Urheberrecht an den erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, verbleibt beim BFD/SV.

 

§ 11 Haftung

1. Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen das BFD/SV richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes

vereinbart ist.
2. Das BFD/SV schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für
die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des BFD/SV.


§ 12 Kündigung

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag gem. § 649 BGB jederzeit kündigen. Er bleibt aber für das vertraglich vereinbarte Honorar unter Abzug ersparter
Aufwendungen vergütungspflichtig.
2. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Das BFD/SV kann den Vertrag aus wichtigem Grunde kündigen. Wichtige Gründe, die das BFD/SV zur Kündigung berechtigen, sind insbesondere folgende:
- Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers
- Versuch einer sachwidrigen Einwirkung des Auftraggebers auf das Sachverständigenbüro/Büro für Dachtechnik
- Nichtzahlung des vereinbarten Vorschusses nach Mahnung
- Dem BFD/SV wird kein sicherer und/oder ungehinderter Zugang zu dem zu begutachtendem Objekt verschafft.
4. Wird der Vertrag von dem Auftraggeber oder dem BFD/SV aus wichtigem Grunde gekündigt, so steht dem BFD/SV eine Vergütung für die bis zu diesem
Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu. Liegt der Kündigung ein Ereignis zugrunde, das von einer der Parteien zu vertreten ist, so bleiben Ansprüche nach den
allgemeinen Vorschriften des BGB unberührt (§§ 280 ff. BGB).

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ausschließlich Essen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)

Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


Büro für Dachtechnik / Sachverständiger Jürgen Lech
Zu den Karmelitern 16, 45145 Essen
Tel.: +49(0)201 243 72 81, Fax +49(0)201 243 72 82,


Email: buero-west@lech-bfd.de, juergen@lech-sv.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An
Büro für Dachtechnik / Sachverständiger Jürgen Lech
Zu den Karmelitern 16, 45145 Essen
Tel.: +49(0)201 243 72 81, Fax +49(0)201 243 72 82,
Email: buero-west@lech-bfd.de, juergen@lech-sv.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)

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erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

…………………………………………………
Anschrift des/der Verbraucher(s)

………………………………………………..
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum
_______________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen