Stand 01.01.2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Büro für Dachtechnik, des
Sachverständigen
Jürgen Lech (nachfolgend BFD/SV genannt)
§ 1 Geltung
1. Die Rechtsbeziehung des BFD/SV zu dem Auftraggeber erfolgt nach Maßgabe
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der
Beauftragung gültigen Fassung.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers ist
ausgeschlossen, es sei denn, das BFD/SV stimmt der Geltung ausdrücklich
und schriftlich zu.
§ 2 Auftrag
1. Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn sie von
dem BFD/SV schriftlich bestätigt worden sind.
2. Der Inhalt des Auftrags ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des
BFD/SV.
3. Auftragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Begutachtung/Erledigung des
Auftrags notwendigen ihm vorliegenden Informationen, Auskünfte und Unterlagen
rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Soweit Auskünfte
Dritter zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, verpflichtet
sich der Auftraggeber,
das BFD/SV entsprechend zu bevollmächtigen.
2. Der Auftraggeber hat dem BFD/SV einen sicheren Zugang zu dem zu begutachtendem
Objekt zu ermöglichen. Er hat auf seine Kosten Hilfskräfte zu stellen,
wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich
sind.
3. Das BFD/SV ist während der Vorbereitung und der Durchführung
des Auftrages über sämtliche Vorgänge und Umstände zu
informieren, die für den Auftraggeber
erkennbar für den Auftragszweck von Bedeutung sein können.
§ 4 Auftragsdurchführung
1. Die erteilten Aufträge/Gutachten werden unabhängig, gewissenhaft
und unparteiisch vom BFD/SV durchgeführt. Das BFD/SV ist an Weisungen
des
Auftraggebers nicht gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit der
beauftragten Leistung zur Folge hätten. Gleichwohl erteilte Weisungen
oder
Wünsche hat das BFD/SV zurückzuweisen; sie sind nicht zu beachten.
2. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Gutachterauftrages die Zuziehung
weiterer Sachverständiger anderer Gebiete oder von Sonderfachleuten erforderlich,
wird das BFD/SV dazu die Zustimmung des Auftraggebers einholen und die hierfür
entstehenden weiteren Kosten mit ihm abstimmen.
3. Das BFD/SV haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse Dritter.
4. Für die Richtigkeit der dem BFD/SV zum Zwecke der Erfüllung des
Auftrages vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und erteilten Auskünfte
steht das
BFD/SV nicht ein. Eine Prüfungspflicht besteht nur insoweit, als dem
BFD/SV konkrete tatsächliche Anhaltspunkte bezüglich der Fragwürdigkeit
übermittelter
Unterlagen/Informationen vorliegen.
5. Das BFD/SV ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers zusätzliche
Orts-/Objektbesichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos,
Skizzen,
Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (ab dem beauftragten Büro des
Sachverständigenbüro/Büro für Dachtechnik) durchzuführen,
sofern dies für die
Auftragsdurchführung notwendig und erforderlich ist, ohne dass es hierbei
einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf, sofern die hierfür
entstehenden
Kosten einen Betrag in Höhe von 300,00 nicht überschreiten. Zusätzliche
Maßnahmen, deren Kosten den Betrag in Höhe von 300,00 netto übersteigen,
bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 5 Bearbeitungszeit
1. Die beauftragte Leistung ist bis zu dem im Auftrag vereinbarten
Zeitpunkt schriftlich zu erstatten. Wenn keine Bearbeitungszeit vereinbart
ist, hat das BFD/SV
den Auftrag in angemessener Zeit fertigzustellen.
2. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Sind für die beauftragten Leistungen
Unterlagen und Auskünfte des Auftraggebers notwendig, beginnt der Lauf
der Frist
erst nach Eingang der für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen bzw.
Auskünfte beim BFD/SV.
3. Ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist
für die Fertigstellung erst nach Eingang der Vorschusszahlung auf dem
Konto des
BFD/SV. Das BFD/SV ist berechtigt, erst nach Eingang des vereinbarten Vorschusses
mit der Durchführung des Auftrages zu beginnen.
4. Der Sachverständige kommt nur in Verzug, wenn er die Lieferverzögerung
zu vertreten hat (§ 276 BGB ).
5. Unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereiches des BFD/SV liegende
und nicht von dem BFD/SV zu vertretende Ereignisse wie höherer Gewalt,
Krieg,
Streik und Aussperrung, Naturkatastrophen entbinden das BFD/SV für ihre
Dauer von der Pflicht zur Leistung. Die Ablieferungsfrist verlängert
sich um die Dauer
der Störung und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche
herleiten. Wird durch solche Hindernisse dem Sachverständigen die Erstattung
der beauftragten Leistungen völlig unmöglich, so wird er von seinen
Vertragspflichten frei. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch
nicht zu.
§ 6 Schweigepflicht
1. Das BFD/SV unterliegt der Schweigepflicht. Es wird über alle ihr im
Zusammenhang mit der Beauftragung bekannt gewordenen nicht offenkundigen
Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Stillschweigen bewahren.
Die Schweigepflicht besteht über die Dauer des Auftrages hinaus. Das
BFD/SV trägt dafür Sorge, dass alle im Betrieb mitarbeitenden Personen
der Verschwiegenheit mit den aus ihr folgenden Pflichten unterworfen werden.
2. Das BFD/SV kann nur von dem Auftraggeber oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften
von der Schweigepflicht entbunden werden.
§ 7 Vergütung des BFD/SV
1. Die Höhe der Vergütung des BFD/SV richtet sich nach der zu dem Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste, welche bei Auftragserteilung dem
Auftraggeber ausgehändigt wird, es sei denn, die Parteien
haben einen andere Vergütungsvereinbarung bei der Beauftragung getroffen.
2. Das BFD/SV kann eine angemessene Vorschusszahlung für die geforderten
Leistungen und notwendigen Aufwendungen verlangen.
3. Das BFD/SV ist berechtigt während der Auftragsbearbeitung Abschlagszahlungen
zu verlangen. Das Gesamtvolumen der Abschlagszahlungen darf
80 % des Endhonorars nicht übersteigen.
§ 8 Aufrechnung
Zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der
Auftraggeber nur befugt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder vom BFD/SV
anerkannt sind.
§ 9 Preise und Zahlung
1. Alle Preise in der Preisliste des BFD/SV sind Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
2. Dem BFD/SV für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung
entstandenen notwendigen Aufwendungen werden dem Auftraggeber zusätzlich
in
Rechnung gestellt.
3. Die vereinbarte Vergütung wird zwei Wochen nach Ablieferung des Gutachtens und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig.
§ 10 Urheber-/Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber darf das Gutachten mit allen Anlagen
nur im Rahmen der vereinbarten Auftragsbestimmung verwenden.
2. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung
und Weitergabe an Dritte, ist nur zulässig, wenn das BFD/SV seine
vorherige Zustimmung erteilt hat. Dasselbe gilt für Änderungen des
Inhaltes oder eine auszugsweise Verwendung.
3. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in allen Fällen der
vorherigen Zustimmung des Sachverständigenbüro/Büro für
Dachtechnik. Dasselbe
gilt für die Verwendung der Untersuchungs-/Gutachtenergebnisse zu Werbezwecken.
4. Das Urheberrecht an den erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig
sind, verbleibt beim BFD/SV.
§ 11 Haftung
1. Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen das BFD/SV richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes
vereinbart ist.
2. Das BFD/SV schließt seine Haftung für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die
Haftung für
die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des
BFD/SV.
§ 12 Kündigung
1. Der Auftraggeber kann den Vertrag gem. § 649 BGB
jederzeit kündigen. Er bleibt aber für das vertraglich vereinbarte
Honorar unter Abzug ersparter
Aufwendungen vergütungspflichtig.
2. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Das BFD/SV kann den Vertrag aus wichtigem Grunde kündigen. Wichtige
Gründe, die das BFD/SV zur Kündigung berechtigen, sind insbesondere
folgende:
- Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers
- Versuch einer sachwidrigen Einwirkung des Auftraggebers auf das Sachverständigenbüro/Büro
für Dachtechnik
- Nichtzahlung des vereinbarten Vorschusses nach Mahnung
- Dem BFD/SV wird kein sicherer und/oder ungehinderter Zugang zu dem zu begutachtendem
Objekt verschafft.
4. Wird der Vertrag von dem Auftraggeber oder dem BFD/SV aus wichtigem Grunde
gekündigt, so steht dem BFD/SV eine Vergütung für die bis zu
diesem
Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu. Liegt der Kündigung ein Ereignis
zugrunde, das von einer der Parteien zu vertreten ist, so bleiben Ansprüche
nach den
allgemeinen Vorschriften des BGB unberührt (§§ 280 ff. BGB).
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ausschließlich Essen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird
davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag
des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen
Sie uns
Büro für Dachtechnik / Sachverständiger Jürgen Lech
Zu den Karmelitern 16, 45145 Essen
Tel.: +49(0)201 243 72 81, Fax +49(0)201 243 72 82,
Email: buero-west@lech-bfd.de, juergen@lech-sv.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht
es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art
der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Büro für Dachtechnik / Sachverständiger Jürgen Lech
Zu den Karmelitern 16, 45145 Essen
Tel.: +49(0)201 243 72 81, Fax +49(0)201 243 72 82,
Email: buero-west@lech-bfd.de, juergen@lech-sv.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________
Bestellt am (*)
.
erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
..
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
..
Datum
_______________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen